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   BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88   

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BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88 (https://dejure.org/1988,2466)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1988 - 7 B 124.88 (https://dejure.org/1988,2466)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1988 - 7 B 124.88 (https://dejure.org/1988,2466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer gewerbeaufsichtlichen Verfügung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1295 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 257
  • DÖV 1989, 400
  • UPR 1989, 28
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Gleiches gilt für die Frage, ob die vom Berufungsgericht als schädlich im Sinne des § 22 BImSchG bestätigten Lärmwerte die Grenze der Gesundheitsschädigung markieren; denn schädlich im Sinne des § 22 BImSchG sind bereits Lärmeinwirkungen, die die Nachbarschaft erheblich belästigen (§ 3 Abs. 1 BImSchG; vgl. auch Urteil des Senatsvom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 -).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Das führt nicht nur dazu, daß die belästigte Nutzung (hier die Wohnnutzung) Nachteile hinnehmen muß, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen brauchte, sondern auch dazu, daß der emittierende Betrieb nicht so frei von Rücksichten arbeiten kann, wie er es in einer von schutzwürdigen Nutzungen freien Umgebung tun könnte (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. März 1984 - 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Das führt nicht nur dazu, daß die belästigte Nutzung (hier die Wohnnutzung) Nachteile hinnehmen muß, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen brauchte, sondern auch dazu, daß der emittierende Betrieb nicht so frei von Rücksichten arbeiten kann, wie er es in einer von schutzwürdigen Nutzungen freien Umgebung tun könnte (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. März 1984 - 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Danach muß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) oder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Danach muß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) oder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Der Betreiber kann sich nicht darauf berufen, daß der Genehmigungsbescheid - wie hier die bestandskräftige Baugenehmigung - keine konkreten Anforderungen an den Schutz der Nachbarschaft stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - DVBl 1988, 560 = NJW 1988, 2552 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 und vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - NVwZ 1989, 257 = NuR 1989, 256 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Andererseits muss die belästigte (Wohn)Nutzung Nachteile hinnehmen, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen bräuchte (zu alledem vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.08.1988 - 7 B 124.88 -, Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.01.1989 - 3 S 2888/88 -, n.v).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Er verkennt zwar nicht, daß die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung die Immissionsschutzbehörde nicht daran hindert, zur Durchsetzung der Betreiberpflichten nach § 22 Abs. 1 BImSchG nachträgliche Anordnungen zu erlassen, selbst wenn es möglich gewesen wäre, bereits im Rahmen der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage zu erteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 = DÖV 1988, 560 = DVBl. 1988, 541; Beschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2 = DÖV 1989, 400 = NVwZ 1989, 257).
  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs.

    Die Rücksichtnahme muss wechselseitig sein (BVerwG, B. v. 26.8.1988 UPR 1989, 28).
  • VGH Hessen, 26.03.2015 - 4 C 1566/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein öffentlich genutztes Gebäude in der Nähe

    Dem stehen insbesondere Bestandsschutzgesichtspunkte nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 1988 - 7 B 124.88 -, NVwZ 1989, 257; vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 -, BVerwG 98, 235; vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145; Hessischer VGH, Urteil vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.04.1995 - 22 B 93.1948

    Immissionsschutzrecht: Beschränkung der Betriebszeit eines Biergartens

    Die Rücksichtnahme muß wechselseitig sein (BVerwG vom 26.8.1988, UPR 1989, 28).

    Auch ein trotz des Nichtvorliegens einer Baugenehmigung denkbarer baurechtlicher Bestandsschutz stünde Anordnungen zur Durchsetzung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nicht entgegen, ob sie nun auf § 24 BImSchG (vgl. dazu BVerwG UPR 1989, 28) oder - im Anwendungsbereich des Gaststättengesetzes aus Gründen des Spezialitätsvorrangs (BayVGH GewArch 1990, 218) - auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG gestützt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91

    Heranrückende Bebauung - Studentenwohnheim neben bestehendem Gewerbebetrieb -

    Andererseits muß die belästigte (Wohn)Nutzung Nachteile hinnehmen, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen bräuchte (zu alldem vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26.8.1988 -- BVerwG 7 B 124.88 --; Beschluß des Senats vom 5.1.1989 aaO.).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Dem stehen Bestandsschutzgesichtspunkte nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 -, NVwZ 1989, 257).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 CS 18.1076

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Sanierung einer Gastwirtschaft

    Ob dies hier Sache der Bauaufsichtsbehörde ist (vgl. Art. 54 Abs. 2 Satz 1 BayBO, "soweit nicht andere Behörden zuständig sind"; vgl. etwa §§ 24 f. BImSchG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG) oder die Voraussetzungen des Art. 54 Abs. 4 BayBO für Anordnungen gegenüber bestandsgeschützten Anlagen vorliegen, sofern sie angesichts der dynamisch angelegten Grundpflichten aus § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG überhaupt vorliegen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1999 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 7 B 124.88 - NVwZ 1989, 257 = juris Rn 5 und U.v. 25.2.1992 - 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 = juris Rn. 16, jeweils m.w.N.), bedarf wohl keiner Klärung, weil die Beigeladene etwaige sich aus den "Auflagen zum Immissionsschutz" ergebende, den Bestandsschutz einschränkende Anordnungen hingenommen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

    Ist die Gebietseigenart, wie hier, bereits durch ein Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt, so sind die jeweiligen Grundstücke mit einer gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht belastet in der Weise, daß die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen halten und die benachbarte Wohnbebauung ihre Nähe zur Belästigungsquelle im Sinn eines (in Würdigung der jeweiligen Einzelumstände und nicht schematisch festzulegenden) "Mittelwerts" schutzmindernd respektieren muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49; Beschlüsse vom 26.8.1988, NVwZ 1989, 257, vom 25.11.1985, BRS 44 Nr. 176, vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 und vom 5.3.1984, NVwZ 1984, 646).

    Solche nachträglichen Anordnungen können grundsätzlich auch gegenüber bestandsgeschützten Anlagen ergehen (Beschluß vom 26.8.1988, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91

    Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden

  • VG Hannover, 08.10.2010 - 4 B 3887/10

    Heranrückende Wohnbebauung; Rücksichtnahmepflicht; Schlachterei; Schlachterei

  • VG Düsseldorf, 23.02.2018 - 25 K 15597/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines

  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines

  • OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92

    Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

  • VG Minden, 19.06.2001 - 1 K 3258/00

    Nachbarschützendes Abwehrrecht gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.117

    Nutzungsuntersagung; Bestandsschutz; Speditionsbetrieb; TA Lärm

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.12.1988 - 7 B 67/88

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung ; Untersagung eines

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